Informationen zur Mitgliedschaft

Fördernde Mitgliedschaft

Für all jene Personen die den Verein unterstützen möchten, aber nicht aktiv mitarbeiten können oder wollen, gibt es die Form der fördernden Mitgliedschaft (zur Anmeldung).

Die fördernde Mitgliedschaft wurde mit einem jährlichen Mindestbeitrag von € 20,– festgelegt und ist seit dem 1.1.2015 möglich. Ab 2024 beträgt der Mindestbeitrag € 22,–.
Der Mindestbeitrag kann in Folgejahren an die Leistungen des Vereins und an die Inflation angepasst werden.

Wofür werden die Beiträge verwendet?

  • Etablierung von Rahmenbedingungen für die Genehmigung von gebauten Strecken
    (Gutachten, Behördenwege, Genehmigungsverfahren etc.)
  • Streckenplanung, Bau und Erhaltung
  • Pacht, Versicherungen
  • Werkzeug, Treibstoff
  • PR, Mitgliederwerbung und Organisation für den Verein

Die fördernde Mitgliedschaft entspricht nach den Vereinsstatuten einer außerordentlichen Mitgliedschaft – aber nicht mit einem erhöhten, sondern einem reduzierten Mitgliedsbeitrag.

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Vollmitgliedschaft

Alle die aktiv an unserer Vision mitarbeiten wollen kommen am besten bei einem unserer nächsten Treffen vorbei um sich zu informieren bzw. zu sehen wo es Möglichkeiten gäbe sich einzubringen. Trotz der erbrachten Arbeit bezahlen alle Vollmitglieder mit € 50,– pro Jahr einen höheren Mitgliedsbeitrag, was einerseits als Bestätigung des commitments zu sehen ist, andererseits ganz einfach durch die Entwicklung des Vereins entstanden ist (die Vollmitgliedschaft gab es früher, und sie wurde damals mit diesem Betrag festgelegt).

Das Anmeldeformular für die Vollmitgliedschaft bekommst du bei einem unserer Treffen.

Unsere Statuten findest du hier.

Für die Fördermitgliedschaft sind folgende Punkte in den Statuten relevant:

7.1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins in der von der Generalversammlung erlaubten Weise zu beanspruchen.

Anmerkung: Sobald der Verein seinen Mitgliedern dedizierte Leistungen zur Verfügung stellt, wird festgelegt wie und in welcher Form diese Leistungen von den jeweiligen Mitgliedergruppen genutzt werden können.

7.2. letzter Satz:

Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.

Anmerkung: Fördernde Mitglieder haben keinen Einfluss auf Projekte und die Führung und des Vereins.